Was steht euch zu?

Ein ruhiger Überblick über die Pflegeleistungen — anonym, ohne Anmeldung. In einer Minute.

Das ist eine Orientierung anhand der gesetzlichen Regelbeträge (gültig ab 2025-01-01) — keine verbindliche Zusage. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet eure Pflegekasse, abhängig vom anerkannten Pflegegrad und eurer Versorgungsform.

Welcher Pflegegrad?

Die meisten kennen ihren Grad — was er bedeutet, ist oft unklar. Hier kurz erklärt.

Im Alltag wird regelmäßig Unterstützung gebraucht.

Grundleistung — eine davon (oder als Mischung)

Pflegegeld und Pflegesachleistung schließen sich aus: Ihr wählt eine — oder kombiniert beide anteilig (Kombinationsleistung). Diese beiden Beträge bitte NICHT beide voll zusammenzählen.

Ihr bekommt 347 € im Monat zur freien Verfügung — für die Pflege durch Angehörige oder Nahestehende.

Zusätzlich möglich — kommt obendrauf

Diese Leistungen laufen ohne Anrechnung zusätzlich — sie dürft ihr zur gewählten Grundleistung dazurechnen.

  • Entlastungsbetrag131 € monatlich
  • Verhinderungs- & Kurzzeitpflege3.539 € jährlich

    Gemeinsames Jahresbudget; die frühere 6-monatige Vorpflegezeit ist seit 01.07.2025 entfallen.

  • Tages- & Nachtpflege721 € monatlich

    Eigenes Budget — wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet.

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 € monatlich
  • Wohnumfeld verbessern4.180 € je Maßnahme
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)53 € monatlich

    Aktuell sind erst wenige Anwendungen zugelassen — Stand heute selten nutzbar.

Das macht bis zu 947 € pro Monat zusätzlich möglich — dazu kommen die jährlichen bzw. einmaligen Leistungen oben (separat, nicht im Monatsbetrag)..

Warum steht euch das zu?

  • Pflegegeld bekommst du, wenn die Pflege zu Hause von Angehörigen oder Nahestehenden übernommen wird — es steht euch frei zur Verfügung.
  • Die Pflegesachleistung deckt einen ambulanten Pflegedienst ab; die Kasse rechnet direkt mit dem Dienst ab.
  • Der Entlastungsbetrag ist für Alltagshilfen da — z. B. stundenweise Betreuung oder Hilfe im Haushalt. Er wird oft vergessen, weil man ihn extra abrufen muss.
  • Wenn die pflegende Person mal ausfällt oder eine Pause braucht, springt die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege ein — aus einem gemeinsamen Jahresbudget.
  • Tages- oder Nachtpflege in einer Einrichtung hat ein eigenes Budget und wird nicht angerechnet — eine echte Zusatzentlastung.
  • Für Verbrauchsmaterial wie Handschuhe oder Desinfektion gibt es eine monatliche Pauschale — unkompliziert.
  • Für Umbauten, die das Wohnen sicherer machen (barrierefreies Bad, Treppenlift …), gibt es einen Zuschuss je Maßnahme.
  • Digitale Pflegeanwendungen können unterstützen — ehrlich gesagt ist das Angebot aber noch sehr klein.

Das wird oft übersehen

  • Die meisten Familien wissen nicht: Wenn ihr einen Pflegedienst nur teilweise braucht, ist der Rest nicht verloren — der nicht genutzte Anteil wird euch anteilig als Pflegegeld ausgezahlt (Kombinationsleistung, § 38). Sag uns, wie viel Sachleistung ihr nutzt, dann rechnen wir es dir aus.
  • Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat bleibt oft ungenutzt — er lässt sich z. B. für eine stundenweise Betreuung einsetzen, damit du auch mal durchatmen kannst.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € — gut für geplante Auszeiten oder wenn mal jemand ausfällt.

Wollt ihr dieses Ergebnis für eure Familie festhalten — und in Ruhe sehen, welche Leistungen ihr noch ausschöpfen könnt?

Freiwillig. Der Rechner bleibt auch ohne Anmeldung nutzbar.